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Nachgefragt:
Beobachtungsgebiet - Sperrbezirk - Was ist das?
Beobachtungsgebiet (Überwachungszone): Es wird in einem Umkreis von
10 Kilometern um Fundstellen positiv getesteter Tiere eingerichtet. Für
Geflügelhalter gelten bestimmte Auflagen:
Jeder Wegtransport der Tiere ist in den ersten 15 Tagen verboten.
Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen werden untersagt
Geflügelhalter werden mit Merkblättern und durch die Veterinärämter in
formiert
Jegliches Geflügel wird nochmals zahlenmäßig unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes und der Bestandsgröße erfasst.
Sperrbezirk (Schutzzone): Er wird in einem Umfeld von drei Kilometer
n um den Fundort eines positiv getesteten Tieres festgelegt. In einem Sperrbezirk gelten folgende Auflagen für Geflügelhalter:
Für 21 Tage sind der Verkauf und der Transport der Tiere verboten (mögliche Ausnahmen können für Bruteiern oder Jungvögeln beantragt werden)
Betriebe müssen Desinfektionswannen aufstellen, diese Vorsichtsmaßnahme gilt auch für Kleinsthalter. Ebenso muss Schutzkleidung getragen werden, das heißt, die Halter dürfen nicht mit der normalen Straßenkleidung in die Ställe.
Die Tiere werden klinisch untersucht und stichprobenartig Proben genommen
Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen werden untersagt
Jegliches Geflügel wird nochmals zahlenmäßig unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes und der Bestandsgröße erfasst
(Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern)
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