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Beobachtungsgebiet - Sperrbezirk - Was ist das?

Beobachtungsgebiet (Überwachungszone): Es wird in einem Umkreis von 10 Kilometern um Fundstellen positiv getesteter Tiere eingerichtet. Für Geflügelhalter gelten bestimmte Auflagen:

  • Jeder Wegtransport der Tiere ist in den ersten 15 Tagen verboten.
  • Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen werden untersagt
  • Geflügelhalter werden mit Merkblättern und durch die Veterinärämter in formiert
  • Jegliches Geflügel wird nochmals zahlenmäßig unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes und der Bestandsgröße erfasst.
  • Sperrbezirk (Schutzzone): Er wird in einem Umfeld von drei Kilometer n um den Fundort eines positiv getesteten Tieres festgelegt. In einem Sperrbezirk gelten folgende Auflagen für Geflügelhalter:

  • Für 21 Tage sind der Verkauf und der Transport der Tiere verboten (mögliche Ausnahmen können für Bruteiern oder Jungvögeln beantragt werden)
  • Betriebe müssen Desinfektionswannen aufstellen, diese Vorsichtsmaßnahme gilt auch für Kleinsthalter. Ebenso muss Schutzkleidung getragen werden, das heißt, die Halter dürfen nicht mit der normalen Straßenkleidung in die Ställe.
  • Die Tiere werden klinisch untersucht und stichprobenartig Proben genommen
  • Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen werden untersagt
  • Jegliches Geflügel wird nochmals zahlenmäßig unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes und der Bestandsgröße erfasst
  • (Quelle: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern)


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