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Zum Schutz von Mensch und Tier:

Haus- oder Leinenzwang für Haustiere

Am 28.2. wurde auf der Ostseeinsel Rügen zum ersten Mal in Europa die Infektion eines Säugetiers mit dem sogenannten Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt. Dass der Kater vor seinem Tod infizierte Vögel gefressen hat, ist sehr wahrscheinlich: Er starb in jenem Gebiet, in dem zwei Wochen zuvor hunderte verendeter Seevögel gefunden worden waren. Seither sind zwei weitere Rügener Katzen nachweislich an H5N1 gestorben.

Schon im Februar hatten manche Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, in einzelnen Gebieten Leinenzwang für Hunde und Hauspflicht für Katzen verordnet. Seit dem 4.3. gilt nun generell: in "Beobachtungsgebieten" sollen Katzen im Haus und Hunde an der Leine bleiben. Ob und wie lange solche Beobachtungsgebiete eingerichtet werden, entscheidet die Verwaltung vor Ort. Die Beobachtungsgebiete umfassen in der Regel einen Umkreis von 10 Kilometern um Fundstellen infizierter ("positiv getesteter") Wildvögel.

Tierbesitzer sollten besonnen reagieren: Ansteckung von Menschen ist nach wie vor sehr unwahrscheinlich. Auch beim Besitzer des toten Katers aus Rügen wurde kein H5N1 gefunden. Tierbesitzer sollten aber verstärkt auf Hygiene achten und ihr Tier genau beobachten. Bei Krankheitssymptomen muss das Tier zum Tierarzt: Er kann im Zweifelsfall eine Ansteckung erkennen und die Tierhalter beraten.

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